Lernortkooperation

Das Beratungs- und Beschlussgremium der Berufsschulbereiche

An unserer beruflichen Schule ist die Zusammenarbeit der beiden Lernorte (Betrieb und Berufsschule) in der dualen Berufsausbildung seit ewigen Zeiten bewährte Praxis.

Die Einrichtung von regelmäßig tagenden Lernortkooperationen wird seit der Novellierung des Hamburgischen Schulgesetzes vom 6. Juli 2006 verbindlich vorgeschrieben (§ 78a HmbSG).

Den Lernortkooperationen an unserer Schule gehören alle im jeweiligen Ausbildungsberuf unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer und die Vertreterinnen und Vertreter der ausbildenden Betriebe an. Für Berufe mit ähnlichen Berufsbildern können berufsübergreifende Lernortkooperationen gebildet werden.

Die Lernortkooperationen sollen insbesondere

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